Barrierefreies Bauen
Vor allem öffentliche Einrichtungen und neue Gewerbebauten sind von diesen Richtlinien betroffen.
Das geforderte Spektrum umfasst hier beispielsweise den Einbau von überbreiten Türen, bedingt die Ebenerdigkeit oder den Einsatz von Technik, um Höhenverhältnisse zu überwinden, so kommen Rampen und/oder Aufzüge zum Einsatz.
Diesbezüglich bieten wir folgende Leistungen an:
- Nachträglicher Einbau/Anbau von Personenaufzügen
- Herstellung rollstuhlgerechter Rampen
- Behindertengerechtes Wohnen im Allgemeinen